Kleingärtnerei
Es ist doch so, dass der Schrebergärtner – und erst recht derjenige, der einen Selbstversorger-Garten bewirtschaftet – im kleinen Maßstab einen Wirtschaftsbetrieb führt, auch wenn er im Prinzip gar nicht nach außen hin agiert. Interessant wird das Thema auch dann, wenn jemand in den Ruhestand geht und mehr Zeit für den Garten hat. In diesem Fall kann der Garten durchaus noch als Nebenerwerb ein kleines Zubrot zur Rente einbringen. Auf jeden Fall lohnt es sich, darüber nachzudenken.
Market Gardening
Neben diesen Projekten des Nebenerwerbs findet sich heute auch die Idee des selbständigen Vollzeitgärtnerns im kleinen Maßstab. Dies nennt sich „Market Gardening“ – also das Gärtnern für den Markt (Marktgärterei). Bei dieser Idee wird für den biointensiven Anbau von Gemüse auf kleiner Fläche geworben. Ziel ist die Direktvermarktung, beispielsweise über Wochenmärkte, Hofläden oder Gemüsekisten-Abonnementsysteme. Dieses Konzept ermöglicht Einzelpersonen oder kleinen Betrieben, sich im Gemüsebau selbstständig zu machen, ohne große Flächen oder schwere Maschinen zu benötigen und ohne große Investitionen zu tätigen.
Der Klein-Erwerbs-Gartenbau und seine ökonomischen Aspekte
Für all diese Formen und Abstufungen des Erwerbs-Gartenbaus im kleinen Maßstab – vom gezielten Selbstversorgungs-Gartenbau (inklusiv Kleintierhaltung, Waldgarten usw.) bis hin zum Markt-Erwerbs-Gartenbau (Market Gardening) – lege ich für mich den Begriff „Klein-Erwerbs-Gartenbau (KEG)“ fest [1].
All diese wirtschaftlichen Aspekte, die immer ökonomisch und institutionell-ökonomisch beeinflusst sind, möchte ich hier auf dem Inhortas-Blog näher unter die Lupe nehmen und heute mit dem ersten Thema dazu beginnen. Und das halte ich für das aller, aller Wichtigste.
Was ich hier und heute in diesem ersten Blog-Artikel grundlegend zu diesen Themen darlegen möchte, sind drei Stoßrichtungen, mit denen wir uns beschäftigen sollten, wenn wir – und sei es nur im Selbstversorgungsbereich – aktiv werden möchten. Da gibt es:
- Ökonomische Aspekte, die die Unternehmensform betreffen, in welcher Rolle man als Gartenbauer auftritt;
- Ökonomische Aspekte, die sich mit Geld, finanzieller Effizienz, Steuern und Unternehmensformen beschäftigen;
- Ökonomische Aspekte, die rein die Gartenbau-Technologie im Fokus haben.
Wer viel im Internet und auf Video-Plattformen unterwegs ist, wird dort viele authentische Informationen finden und viel von den aufgezeigten Beispielen lernen können. Allerdings müssen wir, wenn wir deren Ideen und Technologien übernehmen wollen, auch die anderen Punkte, wie ich sie oben benannt habe, zumindest im Auge behalten.
Das Eine bedingt das Andere
Ein Beispiel, das ich öfters gerne nenne, ist die Anbautechnologie des „Gärtnerns ohne Umgraben“ (No-Dig-Gärtnern oder No Dig Gardening). Diese Methode macht vor allem dann Sinn, wenn Market Gardening betrieben wird. Hier ist das Mulchen mit preiswert angekaufter, fertiger Komposterde effektiv, da das jährliche Aufbringen von drei Zentimetern Kompost viel an Düngemitteln und Bodenbearbeitung spart. Das rentiert sich, weil regelmäßig relativ hohe Einnahmen generiert werden. Für den Selbstversorger, der 200 Quadratmeter Gemüseland bewirtschaftet, halte ich es jedoch nicht für angebracht.
Beispiel: Steuerliche Infektion
Allerdings – und das habe ich vorhin anzudeuten versucht – müssen wir auch die anderen Aspekte immer im Fokus haben. Betreiben wir nämlich einen gärtnerischen Betrieb (Land- und Forstwirtschaftliche Einnahmen, §13 (1) EStG) und kaufen zu viel Material (über 30%) zum Selbstangebauten hinzu, dann kann es sein, dass wir in den Status eines Gewerbebetriebs fallen. Das wiederum kann dazu führen, dass das Eigenheim-Grundstück (privater Besitz) – wenn dort gegärtnert und beispielsweise mit einem Hofladen verkauft wird – automatisch den Status einer geschäftlichen Immobilie bekommt, was unbedingt vermieden werden sollte. Etwas überspitzt gesagt, kann es sogar so weit kommen, dass unser Protagonist durch den Einkauf seiner Betriebsmittel (und als letzten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt) mit dem Zukauf der besagten Komposterde für sein No-Dig-Gärtnern, eine sogenannte steuerliche Infektion, bzw. gewerbliche Abfärbung verursacht. Es kann dann unter Umständen so weit kommen, dass später bei der Geschäftsaufgabe, bezogen auf die Immobilie und deren Wertsteigerung, eine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Das mag zwar etwas merkwürdig klingen, doch bedenke, dass wir in einem steuerlichen Irrenhaus leben. Ein Beispiel hierzu ist auf YouTube geschildert [3].
Damit wäre zunächst einführend alles gesagt, was ich für wichtig halte, wenn jemand auf die Idee kommt, mit dem eigenen Garten doch etwas Geld zu verdienen. Eng verbunden mit den Aspekten des gartenbaulichen Nebenerwerbs halte ich aber auch das Thema der Ruhestandsvorsorge, beziehungsweise das Thema der Gestaltung des Ruhestandes, der Rente und des Rentensystems überhaupt. Und so finden sich auf diesem Info-Blog auch schon etliche Beiträge zu Fragen der Lebensgestaltung der Ruheständler.
Weitere Hinweise
[1] Vergleichbare Begriffe wären: Micro Farming; Small-Scale Market Gardening (engl.) ; Jardinage de Marché à Petite Échelle; Micro-Agriculture (fr.); Microagricultura oder Horticultura de Mercado a Pequeña Escala (spanisch) – wobei ich bei meiner Definition Klein-Erwerbs-Gartenbau bleiben möchte.
[2] das ist jetzt Satire, doch ich werde sicher noch einen Blog-Artikel nachliefern, der dann wiederum an der Satire zweifeln lässt
[3] Siehe „Hofladen macht dicht! Wegen Steuertrick vom Finanzamt!“, YouTube-Kanal: TaxPro GmbH, 06.12.2024