Wenig bekannt: Bürgergeld-Zuschuss auch für Rentner möglich. Und Wohngeld?

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Aktualität des Beitrags beachten! Die Informationen gelten für die Bundesrepublik Deutschland.*

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Eine wichtige Vorbemerkung

Auf dem Inhhortas-Blog habe ich bereits viel über unser Rentensystem geschrieben – und auch den Selbstversorger-Gartenbau als eine Art „Ruhestandseinkommen“ thematisiert. Doch ein Aspekt wird erstaunlich selten diskutiert: Wer als Rentner finanziell nicht über die Runden kommt, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf zusätzliche staatliche Unterstützung.

Dass dieses Thema weitgehend unbekannt ist, wurde mir in den letzten Monaten besonders bewusst. Ich habe mit Menschen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Schichten über ihre eigene Rente und ihre Vorstellungen dazu gesprochen – und was ich dabei erfahren habe, war, gelinde gesagt, erschreckend.

Das Wissen über grundlegende Sozialleistungen, über Möglichkeiten der Aufstockung oder Alternativen zur Altersarmut ist oft lückenhaft bis nicht vorhanden.

Deshalb möchte ich hier einige wesentliche Informationen zusammenfassen – nicht nur für diejenigen, die selbst betroffen sein könnten, sondern auch, um das Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen. Ich lade euch ein, dieses Wissen weiterzugeben, denn niemand sollte aus Unkenntnis auf Unterstützung verzichten müssen.

Das Bürgergeld in seiner Wandlung

Seit seiner Einführung im Januar 2023 ist das Bürgergeld ein viel diskutiertes Thema in Deutschland. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und dient der Unterstützung von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können. Was jedoch kaum bekannt ist: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rentner Bürgergeld als Zuschuss erhalten – eine Möglichkeit, die oft übersehen wird.

Bürgergeld – nicht nur für Erwerbstätige

Grundsätzlich richtet sich das Bürgergeld an erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die in Deutschland leben. Es wird gewährt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten – sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Verdienst („Aufstocker“). Der Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro pro Monat für Alleinstehende, ergänzt durch die Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten.

Rentner fallen per Definition nicht in diese Gruppe, da sie mit Erreichen des Rentenalters als nicht mehr erwerbsfähig gelten. Für sie ist die Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) vorgesehen, falls die Rente nicht ausreicht. Doch was viele nicht wissen: Es gibt Ausnahmen, in denen Bürgergeld für Rentner infrage kommt – und das kann einen entscheidenden finanziellen Unterschied machen.


Die Ausnahmen: Wann Rentner Bürgergeld erhalten können

Ob Bürgergeld als Zuschuss möglich ist, hängt von der Art der Rente ab. Personen mit einer regulären Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten als nicht erwerbsfähig und haben keinen Anspruch auf Bürgergeld – für sie greift die Grundsicherung im Alter. Doch es gibt zwei wesentliche Ausnahmen:

Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, gilt weiterhin als erwerbsfähig, da theoretisch noch mindestens drei Stunden tägliche Arbeit möglich wäre. Reicht das Einkommen nicht aus, kann Bürgergeld als ergänzende Leistung beantragt werden.

Hinterbliebenenrente: Wer ausschließlich eine Witwen- oder Witwerrente erhält und noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann ebenfalls als erwerbsfähig eingestuft werden. In diesem Fall besteht ebenfalls die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen.

In beiden Fällen prüft das Jobcenter die Bedürftigkeit, wobei Einkommen und Vermögen unter bestimmten Freibeträgen bleiben müssen (seit 2023: 10.000 Euro Schonvermögen pro Person). Liegen die Voraussetzungen vor, wird das Bürgergeld als Zuschuss zur bestehenden Rente gewährt.

Warum diese Möglichkeit kaum bekannt ist

Dass Rentner unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld beantragen können, ist in der Öffentlichkeit wenig präsent. Ein zentraler Grund dafür ist die strikte Trennung zwischen SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung im Alter). Viele Betroffene gehen automatisch davon aus, dass für sie ausschließlich die Grundsicherung infrage kommt, ohne zu wissen, dass Bürgergeld in speziellen Fällen eine Alternative sein kann.

Zudem ist die Unterscheidung zwischen „erwerbsfähig“ und „nicht erwerbsfähig“ nicht intuitiv nachvollziehbar. Die Beantragung von Bürgergeld erfolgt über das Jobcenter, während die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragt wird. Da das Jobcenter mit Arbeitslosigkeit assoziiert wird, scheuen sich viele Rentner, dort einen Antrag zu stellen, und wenden sich direkt an das Sozialamt – womöglich ohne die für sie beste Leistung zu erhalten.

Frau Schneider – ein Beispiel aus der Praxis

Frau Schneider, 63 Jahre alt, ist vorzeitig in Rente gegangen und bezieht eine kleine eigene Rente von 600 Euro. Nach dem Tod ihres Mannes erhält sie zusätzlich eine Witwenrente von 350 Euro, sodass ihr Gesamteinkommen 950 Euro beträgt. Ihre Miete liegt jedoch bei 550 Euro, und nach Abzug der Lebenshaltungskosten bleibt ihr kaum Geld zum Leben.

Da sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat und keine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, gilt sie formal als erwerbsfähig. Deshalb kann sie (bzw. müsste sie) anstelle der Grundsicherung im Alter (SGB XII) das Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter prüft ihr Einkommen und Vermögen: Liegt beides unter den gesetzlichen Freibeträgen (Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person), erhält sie einen Zuschuss.

In ihrem Fall würde das Bürgergeld ihren Bedarf von 563 Euro (Regelsatz) plus 550 Euro (angemessene Wohnkosten) decken – insgesamt 1.113 Euro. Davon werden ihre 950 Euro Einkommen abgezogen, sodass sie monatlich 163 Euro Bürgergeld als Aufstockung bekommt. Das ist immerhin schon mal besser als gar nichts.

Später, wenn Frau Schneider ihr reguläres Rentenalter erreicht hat, kann sie auf SGB XII, die Grundsicherung im Alter, hoffen. Dort bekommt sie dann sogar gut hundert Euro mehr Aufstockung im Monat, also grob gerechnet 265 Euro.


Alternative: Wohngeld statt Bürgergeld?

Eine weitere Option wäre, anstelle von Bürgergeld Wohngeld zu beantragen. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, die keine umfassenden Sozialleistungen wie Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter (SGB XII) beziehen.

Die Höhe variiert je nach Miete, Einkommen und Wohnort. Für Einzelpersonen – wie im Beispiel dargestellt – kommt es allerdings selten infrage, denn Wohngeld ist vor allem auf Haushalte mit Kindern zugeschnitten.

Theoretisch klingt das verlockend: Wohngeld soll ja eine unbürokratische Hilfe sein, ein kleiner Lichtblick im Dickicht der Sozialgesetze.

Doch hier beginnt das Paradoxon: Wenn das Wohngeldamt feststellt, dass dir nach Abzug der Miete weniger bleibt als der Regelsatz – also weniger als die 563 Euro, die als Existenzminimum gelten – dann bekommst du kein Wohngeld.

Zu arm für den Zuschuss, zu „reich“ für die Grundsicherung – ein bürokratischer Schwebezustand, der fast schon biblische Züge trägt. Denn wie schon Markus 4,25 sagt:

Denn wer da hat, dem wird gegeben; und wer nicht hat, dem wird auch das genommen, was er hat.“**

Fazit und Haftungsausschluss:

Das Bürgergeld als Zuschuss für Rentner bleibt ein wenig bekanntes, aber potenziell existenzsicherndes Instrument. Die mangelnde Information, komplexe Anspruchsvoraussetzungen und die organisatorische Trennung der Sozialleistungen führen dazu, dass diese Möglichkeit selten genutzt wird.

Wer sich unsicher ist, welche Unterstützung infrage kommt, sollte sich beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle erkundigen.

Neben zahlreichen lokalen, hier die wichtigen überregionalen Sozialberatungsstellen:

  1. Caritas Deutschland. Allgemeine Sozialberatung, Hilfe bei finanziellen Notlagen, Unterstützung bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Bürgergeld). Besonderheit: Kostenlos, vertraulich.
  2. Sozialverband Deutschland (SoVD). Angebot: Sozialrechtliche Beratung (Rente, Pflege, Arbeitslosigkeit), Unterstützung bei Widersprüchen gegen Behörden. Besonderheit: Mitgliedschaft oft Voraussetzung für umfassende Hilfe.
  3. Diakonie Deutschland. Beratung zu Schulden, Wohnungsnot, familiären Krisen usw. Besonderheit: Niedrigschwellig, unabhängig von Religion.
  4. Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sozialberatung, Hilfe bei Behördengängen, Unterstützung für Senioren oder Familien. Besonderheit: Oft spezielle Angebote für Senioren.
  5. Paritätischer Wohlfahrtsverband. Breites Spektrum an Beratung, von Armut bis Suchtprobleme. Besonderheit: Vernetzt viele kleinere Beratungsstellen.

*Hinweis: Dieser Artikel vom 27.3.2025 dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die dargestellten Regelungen basieren auf dem aktuellen Stand der Sozialgesetzgebung, können sich jedoch ändern.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld besteht, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab und sollte bei den zuständigen Behörden oder einer Sozialberatungsstelle individuell geprüft werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

**Der Haftungsausschluss zum Bibel-Zitat Markus 4,25 😏: Ich bitte meinen gelegentlichen Zynismus zu entschuldigen.

Natürlich ist in der Bibel etwas ganz anderes gemeint: „Wer da hat“ bezieht sich auf jene, die die göttliche Wahrheit (die Botschaft einer göttlichen Heilung) in ihrem Herzen aufgenommen haben und danach leben – ein aktiver Zustand der Liebe, des Glaubens und der Bereitschaft, eine heilende Weisheit anzunehmen.

„Wer nicht hat“ beschreibt hingegen diejenigen, die das Wort Gottes zwar hören (auf welche Art und Weise auch immer), es aber nicht innerlich annehmen oder danach handeln. Sie bleiben geistlich leer, weil sie die Gabe der Erkenntnis nicht nutzen.

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