In diesem Artikel beschäftigen wir uns im Schnelldurchgang mit einem kleinen Stück deutscher Agrargeschichte – und zwar mit dem Versuch der Preußen, der Landflucht und dem Bevölkerungsschwund ihrer weitläufigen ostdeutschen Agrarlandschaften entgegenzuwirken. Zudem wollte man im Deutschen Reich durchaus ein Gegengewicht zur Dominanz des Großgrundbesitzes setzen.
Das Problem ist also nichts Modernes, wenn wir heute etwa Brandenburg und Vorpommern im Fokus haben. Es zeigt aber auch, dass das Königreich Preußen als damals noch relativ junge konstitutionelle Monarchie den gesamten Volkskörper im Blick hatte [1].
Am 27. Juni 1890 und am 7. Juli 1891 erließ Preußen zwei Gesetze, die das Rechtsinstitut des sogenannten Rentenguts schufen und förderten:
- Das Gesetz über Rentengüter
- Das Gesetz betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern
Die Kernidee war die, dass ein Grundstück zum vollen Eigentum übertragen wird – doch nicht gegen einen einmaligen Kaufpreis, wie es damals oft noch üblich war, sondern gegen eine feste, im Grundbuch eingetragene Geldrente, vergleichbar mit einem heutigen Hypothekendarlehen.
Der Staat unterstützte das System über Rentenbanken und administrative Hilfe. Nachdem also in den deutschen Ländern im frühen 19. Jahrhundert die Erbuntertänigkeit (oft auch als Leibeigenschaft bezeichnet) abgeschafft [2] und die Bauern in einen freien Stand befördert worden waren, bemerkte man bald ein Problem:
Die Kleinstbauern, also die sogenannten Häusler (Kätner), waren bei der zu Beginn des 19. Jahrhunderts vorausgegangenen sogenannten Bauernbefreiung [2b] und Gemeinheitsteilung [2c] faktisch leer ausgegangen [3].
Die preußischen Rentengutsgesetze korrigierten diesen Umstand nun nachträglich. Mit Hilfe dieser staatlichen Kredite wurde der Zugang zu Land für weniger vermögende Käufer deutlich erleichtert. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden über 10.000 solcher Güter – von kleinen Häuslerstellen bis zu mittleren Bauernhöfen.
Die preußischen Rentengutsgesetze bildeten den direkten rechtlichen und organisatorischen Prototypen für das moderne Siedlerwesen.
Was im Kaiserreich noch als „Rentengut“ (fokussiert auf die verrentete Lastenablösung) begründet wurde, wandelte sich im Zuge der „Inneren Kolonisation“ des 20. Jahrhunderts konzeptionell und sprachlich zum klassischen „Siedlergrundstück“ oder zur „Heimstätte“.
Die im späten 19. Jahrhundert gesammelten Erfahrungen mit staatlich geförderten Parzellierungen und Kreditstrukturen dienten den Planern der Weimarer Republik nach 1918 als unmittelbares Fundament für das großflächige Reichssiedlungsgesetz.
Praxis, Probleme
Viele Rentengüter entstanden durch die schrittweise Parzellierung größerer Güter, teils unter der vermittelnden Aufsicht der staatlichen Generalkommissionen. Kleinere Stellen – ein Wohnhaus nebst Garten oder gerade einmal so viel Land, dass eine Kuh und ein paar Schweine ernährt werden konnten – wurden eifrig diskutiert und in der Praxis auch realisiert, um landwirtschaftliche Tagelöhner dauerhaft an Ort und Stelle zu binden.
Dennoch war die Mehrzahl der geförderten Stellen auf eine vollwertige, selbstständige landwirtschaftliche Existenz ausgerichtet. Die Größe und Ausstattung sollte so bemessen sein, dass eine Familie davon leben konnte.
Doch genau hier lag der historische Reibungspunkt: Zu kleine oder unzureichend ausgestattete Stellen erwiesen sich schon vor dem Ersten Weltkrieg oft als ökonomisch nicht tragfähig. Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagte, merkte bisweilen zu spät, dass der Ertrag des eigenen Bodens allein nicht ausreichte. Die Inhaber blieben gezwungenermaßen auf Nebenerwerb angewiesen oder mussten nach wenigen Jahren enttäuscht aufgeben [4].
Die Erkenntnis daraus
Darin sehe ich eine Parallele, die tief in die Gegenwart reicht – und uns vor allem eine nüchterne Lektion erteilt:
Die Kleinstlandwirtschaft und der Selbstversorger-Gartenbau sind schlichtweg nicht jedermanns Sache.
Das zeigt uns die Geschichte wie ein roter Faden. Schon im Kaiserreich scheiterten viele Siedlungsansätze daran, dass die Menschen zwar billiges Land bekamen, aber das harte, unerbittliche Tagwerk auf Dauer nicht ihrem Lebensentwurf oder ihren Fähigkeiten entsprach.
Selbst in späteren Epochen – wie in der DDR, in der das Kleingartenwesen und die Eigenversorgung aus Mangelwirtschaft und staatlicher Förderung heraus massenhaft propagiert wurden – pendelte sich der Anteil der aktiv Gärtnernden trotz staatlicher Rückendeckung bei höchstens einem Viertel der Bevölkerung ein. Mehr war nicht drin. Denn wer keinen echten inneren Draht zur Scholle hat, bricht unter der körperlichen Last und dem Zeitaufwand kurz- oder mittelfristig ein.
Wer Land oder ein Haus mit Garten als Absicherung oder Eigenvorsorgungsbasis denkt, braucht daher mehr als nur Romantik: eine realistische Größenordnung, viel Arbeitskraft, ein Minimum an Kapital für die Einrichtung und in der Regel einen cleveren Einkommensmix. Reine Ideale der Autarkie oder der „optimalen Siedlerparzelle“ scheiterten damals und scheitern heute an denselben ökonomischen und menschlichen Grenzen.
Routine für eine klare Sicht auf unsere Berufungen
Ich selbst bewirtschafte meinen kleinen „Häusler-Hof“ mit der Intensität, als wäre er meine einzige Einkommensquelle – und ich weiß trotzdem genau, dass er es nicht ist. Realistisch halte ich 20 bis 30 Prozent Eigenversorgung am Gesamtbedarf der Daseinsvorsorge für erreichbar.
Genau darauf optimiere ich: Abläufe durchroutinieren, Erträge maximieren und den Aufwand in ein vernünftiges Verhältnis zum Nutzen setzen. Ist diese Routine erst einmal da, bleibt der Kopf frei für völlig andere Aufgaben und Berufe.
Der Selbstversorgergarten ist eine solide Basis – aber eben keine alleinige Berufung. Wer ihn als einzige Lebensaufgabe betrachtet, verengt das Leben unnötig. Wer ihn dagegen so organisiert, dass er läuft, ohne ständig im Vordergrund zu stehen, gewinnt Zeit und Aufmerksamkeit für das, was darüber hinausgeht.
Und trotzdem: Wer all dies beherzigt und seine Erwartungen an der unerbittlichen Realität misst, der kann durchaus zum „Selbstversorger“ im Sinne einer echten, handfesten Autarkie werden – so wie es die alte Tradition der kleinen Häuslerwirtschaft vorgemacht hat. Nur verlangt das eben keine romantische Feierabend-Idylle, sondern eine völlig andere Ordnung, eine konsequente Herangehensweise und eine grundlegend andere Denkungsart.
Wer diesen Zustand erreichen will, betreibt den Garten nicht als Hobby, das man je nach Laune ruhen lässt, sondern als ein präzise getaktetes Uhrwerk. Jedes Beet hat seine Funktion, jeder Handgriff greift in den nächsten, und die Abläufe sind so standardisiert, dass sie zur reinen Gewohnheit werden – Ernten, Verarbeiten, Kochen und Musestunden inbegriffen.
Erst wenn diese innere und äußere Ordnung steht, wandelt sich die Last der Arbeit in jene souveräne Unabhängigkeit, von der viele träumen, die aber nur demjenigen zufällt, der die Scholle nicht bejammert, sondern sie durchschaut.
Quellen und Ergänzungen
[1] Das Königreich Preußen wandelte sich im Zuge der Märzrevolution von 1848 und mit dem Inkrafttreten der Verfassung vom 31. Januar 1850 (in einer revidierten Fassung) von einem absolutistischen zu einem konstitutionellen Staat.
[2] Die formelle Aufhebung der Erbuntertänigkeit in Preußen erfolgte durch das berühmte Oktoberedikt von 1807 (unter Stein und Hardenberg). Die Leibeigenschaft im engeren Sinne war in vielen Teilen Preußens zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend gelockert oder abgeschafft worden, aber die Bauern waren noch fest an Scholle und Grundherrn gebunden (Erbuntertänigkeit).
[2b] Die Bauernbefreiung (in Preußen eingeleitet vor allem durch das berühmte Oktoberedikt von 1807) bezeichnet die rechtliche Abschaffung der persönlichen und bäuerlichen Unfreiheit (Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft). Sie entband die Landbevölkerung von feudalen Hand- und Spanndiensten gegenüber dem Grundherrn und beförderte die Bauern in den Stand freier Staatsbürger, die über ihre Arbeitskraft und ihren Wohnsitz selbst bestimmen konnte.
[2c] Die Gemeinheitsteilung betrifft die räumlich-wirtschaftliche Ebene des 19. Jahrhunderts: Sie regelte die Auflösung der gemeinschaftlich genutzten Dorfflächen (der sogenannten Allmende wie Weiden, Wälder und Ödland) sowie die Zusammenlegung zersplitterter Grundstücke (Flurbereinigung/Verkoppelung). Während etablierte Vollbauern dadurch geschlossenes Sondereigentum erhielten, wurden landlose oder kleinbäuerliche Schichten (wie Häusler und Tagelöhner) von den alten Nutzungsrechten der Allmende abgeschnitten und gingen mangels eigenen Kapitals bei der Verteilung meist leer aus. Dieses strukturelle Defizit korrigierten fast ein Jahrhundert später die preußischen Rentengutsgesetze von 1890/91.
[3] Bei den Bauernbefreiungen profitierten meist nur die vollen Hofbesitzer, wer spannfähige Güter hatte (Also wer Ochsen oder Pferdegespanne hatte. Heute wäre es der Bauer mit Traktor). Landarbeiter, Häusler und Kätner blieben neben ihrem Gärtchen oft landlos und genau hier setzten die Rentengutsgesetze an.
[4] Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 und den Umwälzungen der Weimarer Republik geriet das System der Rentengüter schließlich vollends in einen historischen Strudel. Zwar versuchte man mit dem Reichssiedlungsgesetz von 1919 an die alten Reformideen anzuknüpfen, um Kriegsheimkehrer und Vertriebene aus den abgetretenen Ostprovinzen unterzubringen, doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen radikalisierten sich.
Auf die Hyperinflation von 1923, die die bestehenden Rentenverpflichtungen und Hypothekenlasten zwar über Nacht entwertete, aber gleichzeitig die Kreditbanken ruinierte, folgte ab 1929 die Weltwirtschaftskrise. Die Agrarpreise stürzten ab, und die Betriebe erstickten an Steuerlast und Bürokratie. Was als sozialer Anker gedacht war, endete in den frühen 1930er Jahren für viele in der Zwangsversteigerung – ein Beweis mehr, wie anfällig solche Konstrukte in Krisenzeiten sind.
Weitere Literatur
Rentengüter: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 807-808
SOHNREY, Heinrich; Die Zukunft der Landbevölkerung, Flugschriften über die sozialen, wirtschaftlichen und sittlichen Angelegenheiten des Landvolkes; (Heinrich Sohnrey, 1859-1948) online zu lesen
SERING, Max; Die innere Kolonisation im östlichen Deutschland; 1893
JACOB, Thomas; Der Häusler und freie Tagelöhner. Recherchen und historische Definition von 1896.; Blogartikel auf inhortas.de (11.5.2024)
JACOB, Thomas; Nachdenken über artgerechtes Wohnen – Das Familienheim; Blogartikel auf inhortas.de (7.3.2026)
Erstveröffentlichung als X-Artikel am 12.10.2026 ; überarbeitet und ergänzt:
©Thomas Jaob, 29.10.2026